1. Mit Abschluss des Vertrages wird der/die Unterzeichnende Mitglied der Videothek DVD-Alarm.

2. Das Mitglied erklärt ausdrücklich, dass die im vorgelegten Ausweis eingetragene Adresse den jetzigen Wohnort und Straße bezeichnet, unter der er/sie auch amtlich gemeldet ist.

3. Die Mitgliedschaft kann jederzeit, ohne Angaben von Gründen, vom Mitglied gekündigt werden. Das Verleihguthaben muss in diesem Fall vom Vermieter in bar ausgezahlt werden. Ein Anspruch auf Auszahlung einer anteiligen Mitgliedsgebühr besteht nicht.

4. Bei Unterzeichnung dieses Vertrages erhält das Mitglied eine nummerierte Magnetkarte, welche die persönlichen Daten des Mitglieds enthält. Bei Manipulation der gespeicherten Daten wird die Karte vom Verleih-Automaten eingezogen. Weiter rechtliche Schritte bleiben dem Vermieter vorbehalten.

5. Das Mitglied hat davon Kenntnis genommen, dass der Filmverleih ausschließlich über den Videoverleih-Automaten erfolgt. Bei Ausfall des Verleih-Automaten besteht kein Anspruch auf manuellen Verleih oder Rückgabe.

6. Bei Rückgabe der Mietgegenstände wird die Verleihgebühr vom Guthaben des Mitgliedes abgezogen. Die Rückgabe ist nur mit ausrechendem Guthaben möglich. Das Mitglied ist verpflichtet, ein ausreichendes Guthaben für die Rückgage der Mietgegenstände bereitzustellen.

7. Das Mitglied haftet dem Vermieter bei Diebstahl, Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes. In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt, Schadenersatz in Höhe des Anschaffungspreises gegen das Mitglied gelten zu machen. Defekte Mietgegenstände dürfen nicht über den Automaten zurückgegeben werden, sondern müssen persönlich und während der Mitgliederannahmezeiten übergeben werden.

8. Der Mieter ist für die Einhaltung der Urheberrechtsgesetze voll verantwortlich und verpflichtet sich, die Mietgegenstände in unmittelbarem Besitz zu halten.

9. Die maximale Verleihdauer beträgt 10 Tage pro Mietgegenstand. Wenn nach zweimaliger Mahnung der Mietgegenstand bis zum Ablauf der angegebenen Frist nicht abgegeben wurde, werden Verleihgebühr und Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes durch einen Rechtsanwalt und notfalls mittels gerichtlichem Mahnverfahren eingefordert. Der Vermieter ist aus Verwaltungsgründen berechtigt, die Wiederbeschaffungskosten pauschal zu berechnen. Sollte der Wiederbeschaffungswert 50,- € übersteigen, werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt. Das Mitglied haftet für alle anfallenden Kosten die im Zusammenhang der Eintreibung der ausstehenden Forderungen stehen.

10. Das Mitglied verpflichtet sich besonders, die Bestimmungen des Jugendschutzes strikt einzuhalten und Mietgegenstände, die für Jugendliche nicht freigegeben sind, weder in deren Beisein abzuspielen, noch ihnen zugänglich zu machen. Des weiteren verpflichtet sich das Mitglied, seine Mitgliedskarte keinem Minderjährigen weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die persönliche PIN -Codes geheim zu halten. Das Mitglied haftet für alle Risiken der Weitergabe seiner Mitgliedskarte an Dritte.

11. Das Mitglied ist mit der EDV-Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zum ausschließlichen Zwecke der Mitgliederverwaltung einverstanden. Das Mitglied hat Kenntnis davon, dass die Räumlichkeiten von DVD-Alarm videoüberwacht sind. Es erklärt sein Einverständnis mit der Erfassung und Speicherung seines Bildes auf Bildträger. Der Vermieter versichert, die Bildträger sowie die persönlichen Daten nicht an fremde Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise kommerziell zu nutzen. Ausgenommen sind Fälle der Straffverfolgung bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und zur Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen.

12. Bei Verstoß gegen diese Mietbestimmungen ist der Vermieter berechtigt, das Mitglied von der weiteren Vermietung auszuschließen. In diesem Falle ist das Mitglied verpflichtet, die Karte sofort herauszugeben, bzw. der Vermieter berechtigt, diese einzuziehen oder für die weitere Benutzung zu sperren.

13. Sollte eine dieser vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.